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Bürgergeld Rechner 2026 – Höhe der Leistungen berechnen

Ermittle mit dem Bürgergeld Rechner anonym und ohne Registrierung deinen voraussichtlichen Anspruch für 2026. Der Rechner nutzt die aktuellen amtlichen Werte und berücksichtigt neben dem Regelbedarf auch mögliche Mehrbedarfe sowie Freibeträge bei einem Zuverdienst.

Bürgergeld Rechner

Häufige Fragen zum Bürgergeld-Rechner

Welche Regelbedarfe legt der Rechner zugrunde?

Der Rechner nutzt die amtlichen Bürgergeld-Regelbedarfsstufen 1 bis 6 nach § 20 SGB II für 2026. Für jede Person in der Bedarfsgemeinschaft wird dabei automatisch der passende Betrag angesetzt.

Werden Mehrbedarfe (z. B. für Alleinerziehende) berücksichtigt?

Ja, der Bürgergeld Rechner berechnet Mehrbedarfe nach § 21 SGB II automatisch mit ein. Das betrifft unter anderem Zuschüsse für Alleinerziehende, Schwangere oder die dezentrale Warmwasserbereitung.

Wie werden Miete und Heizkosten (KdU) berechnet?

Die von dir eingegebenen Wohnkosten (Miete und Heizkosten) fließen gemäß § 22 SGB II in die Berechnung ein. Bitte beachte: Eine Prüfung der regionalen Angemessenheit findet im Rechner nicht statt – das Jobcenter kann die Kosten bei Überschreitung der Obergrenzen kürzen.

Wie berechnet der Rechner die Freibeträge auf Einkommen?

Das Einkommen wird nach den aktuellen Regeln des § 11b SGB II bereinigt. Der Rechner zieht die gesetzlichen Freibeträge bei einem möglichen Zuverdienst automatisch ab – beim Minijob bleiben so beispielsweise bis zu 208,90 € im Monat anrechnungsfrei. Angezeigt wird am Ende nur das tatsächlich anrechenbare Einkommen, das deinen Bedarf mindert.

Werden Kindergeld und Unterhalt angerechnet?

Ja, beide Leistungen zählen gemäß § 11 SGB II als Einkommen des Kindes und mindern dessen individuellen Bedarf. Das Kindergeld berücksichtigt der Rechner automatisch. Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss musst du hingegen manuell eintragen.

Warum ist das Rechner-Ergebnis nicht verbindlich?

Das Ergebnis dient der Orientierung und zeigt deinen voraussichtlichen Anspruch. Da Sonderfälle (einmalige Bedarfe, Krankenkosten) oder regionale Mietobergrenzen variieren können, entscheidet letztlich immer das zuständige Jobcenter verbindlich über die Höhe deines Bürgergeld-Anspruchs.

So wird die Bürgergeld-Höhe berechnet

Zunächst wird der monatliche Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft ermittelt, der sich aus folgenden Bausteinen zusammensetzt:

  • Regelbedarf (pauschal pro Person)
  • Mehrbedarf (pauschal pro Person)
  • Wohnkosten (tatsächliche Kosten)

Vorhandenes Einkommen wird – nach Abzug der geltenden Zuverdienst-Freibeträge – vom Gesamtbedarf abgezogen. Der verbleibende Betrag ist das, was das Jobcenter monatlich auszahlt.

Regelbedarf

Der Regelbedarf wird für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft entsprechend seiner Regelbedarfsstufe gewährt und dient der Deckung des persönlichen Lebensbedarfs. In der Regelbedarfsstufe 1 beträgt er 563 Euro.

Welche Ausgaben der Regelbedarf im Einzelnen abdeckt, kannst du detailliert unter Bürgergeld Regelsatz nachlesen. Für 2026 gelten – inzwischen seit 2024 unverändert – folgende Pauschalen:

  • 563 Euro für alleinstehende Erwachsene
  • 506 Euro pro Person für Partner / Eheleute / Lebenspartner
  • 451 Euro für Volljährige unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern
  • 471 Euro für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren
  • 390 Euro für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren
  • 357 Euro für Kinder bis 5 Jahre

Zum Jahreswechsel 2025/2026 sind die Regelsätze unverändert geblieben. Änderungen haben sich lediglich durch die Kindergelderhöhung um 4 Euro ergeben: Da dieser Betrag direkt auf den Bedarf des Kindes angerechnet wird, ist es letztlich ein Nullsummenspiel.

Mehrbedarfe

Je nach persönlicher Situation sieht das Bürgergeld-Gesetz (SGB II) zusätzlich zum Regelbedarf sogenannte Mehrbedarfe vor – pauschale Aufschläge für bestimmte Lebensumstände, die sich am Regelbedarf orientieren:

Wohnkosten

Kosten der Unterkunft (KdU) werden grundsätzlich nicht pauschal gezahlt, sondern in tatsächlicher Höhe übernommen – sofern sie angemessen sind. Der Bürgergeld Rechner übernimmt die von dir eingetragenen Kosten ohne eigene Bewertung. Ob deine Wohnung die örtlichen Mietobergrenze einhält, prüft dein zuständiges Jobcenter im Rahmen der Antragstellung ganz individuell.

Wer bekommt Bürgergeld? Voraussetzungen im Überblick

Durchschnittliche Bürgergeld-Höhe

Wie hoch das Bürgergeld in der Praxis ausfällt, zeigen die monatlich veröffentlichten Auszahlungsbeträge der Jobcenter. Die aktuellsten Werte (Datenbasis Januar 2026) inklusive Wohnkosten:

Wichtig: Da Wohnkosten, Mehrbedarfe und Einkommen einzelfallabhängig variieren, wird jede Bedarfsgemeinschaft individuell berechnet. Diese Durchschnittswerte dienen daher nur als erste Orientierung.

Quellen & Rechtliche Grundlagen